Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) macht das Gesundheitssystem einen großen Schritt in Richtung der Digitalisierung. Ein großer Teil, neben der Telemedizin und dem Online-Arztbesuch, sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die per Rezept oder Diagnosenachweis verschrieben werden können.
Was sind DiGAs?
DiGA ist eine Abkürzung und steht für ‘Digitale Gesundheitsanwendungen’. Bei DiGAs handelt es sich also um ‘Apps auf Rezept’, die in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen worden sind. Ziel der Browser- oder App-basierten DiGAs ist es dabei zu helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder Krankheiten und Symptome zu lindern.
Unterschied DiGA vs. frei erhältliche Gesundheits-Apps?
Die Anwendungen werden auf Datensicherheit und Benutzerfreundlichkeit überprüft. Außerdem ist die Wirksamkeit der DiGA durch eine kontrollierte, klinische Studie nachgewiesen. Sie erhält den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt niedriger Risikoklassen.
Zusammengefasst sind alle zugelassenen DiGAs:
- Wissenschaftlich fundiert und von erfahrenen Fachkräften entwickelt
- Als Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung zugelassen und als digitale Gesundheitsanwendung gelistet
- Erfüllt höchste Datenschutz-Anforderungen nach DSGVO
Wieso gibt es nun Digitale Gesundheitsanwendungen?
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Dezember 2019 in kraft getreten ist, ermöglicht unter anderem, dass Apps auf Rezept einfach verschrieben und genutzt werden können. Die Kosten für die Apps werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Durch die DiGAs sollen Patienten so schnell wie möglich von den innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Das Ziel der DiGAs ist es dem Arzt und dem Patienten beim Erkennen, Überwachen und Behandeln von Krankheiten und Symptomen zu helfen. Die Apps sollen eine bestmögliche Betreuung und Unterstützung zu gesundheits- und krankheitsrelevanten Themen gewährleisten.
Wie kann ich eine DiGA erhalten?
Grundsätzlich kann jeder der eine medizinische Indikation nachweisen kann, eine DiGA erhalten. Über TeleClinic geht dies in folgenden Schritten:
- Der Patient meldet sich bei TeleClinic an, wählt die gewünschte App aus den verfügbaren DiGAs und beantwortet einige wichtige Fragen in einem Fragebogen.
- Nach einem Gespräch mit einem Arzt via TeleClinic, stellt dieser die Indikation zur Therapie mit einer Gesundheits-App aus.
- Der Patient erhält ein Kurzattest mit entsprechender Diagnose sowie dem Namen und der PZN der verordneten DiGA.
- Das Kurzattest, das ihm in der mobilen TeleClinic App als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt wird, wird bei der Krankenkasse eingereicht.
- Der Patient erhält von der gesetzlichen Krankenkasse einen individuellen 16-stelligen Freischaltcode mit dem die App für den Verordnungszeitraum freigeschaltet werden kann.
Falls entsprechende medizinische Nachweise, beispielsweise durch chronische Erkrankungen oder bestehende Verordnungen, bereits vorliegen, kann sich der Patient auch ohne aktuelle Verordnung direkt an seine Krankenversicherung wenden.
Zertifizierung und Datensicherheit der DiGAs
Um zertifiziert zu werden, müssen DiGAs bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:
- Wissenschaftlich fundiert
- Von erfahrenen Fachkräften entwickelt
- Als Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung zugelassen
- Als digitale Gesundheitsanwendung gelistet
- Höchste Datenschutz-Anforderungen nach DSGVO erfüllen
Kostenübernahme durch die gesetzliche Kasse
Die Kosten für die digitale Gesundheitsanwendung wird, soweit eine medizinische Indikation nachgewiesen werden kann, von der Krankenkasse übernommen. Dafür muss das Rezept oder der in einem Kurzattest ausgestellte Antrag für eine DiGA bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese stellt bei Rezepten einen Code zum Herunterladen der App aus und übernimmt die entstandenen Kosten für diese. Bei dem TeleClinic Kurzattest müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Programmstart der DiGA erst noch genehmigen, wodurch in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass es abgelehnt wird.
Wie und wo löse ich das Rezept bzw. das Kurzattest genau ein?
Das Kurzattest für die DiGA reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese übernimmt die Kosten für die App und stellt Ihnen einen 16-stelligen Code aus, mit dem die entsprechende App genutzt werden. Das Kurzattest mit der Indikation für die DiGA kann als PDF-Dokument online in der Krankenkassen-App hochgeladen, per Post an Ihre Krankenkasse gesendet oder im Krankenkassen-Service-Center eingereicht werden.
Quellen
- https://self.frb.io/de/de/auf-rezept
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/digav.html
- https://diga.bfarm.de/assets/images/diga-prozess-horizontal-ceb0f4497989cf3ac03c1c05f6e32611.pngErfüllt höchste Datenschutz-Anforderungen nach DSGVO